Was ist eine kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument, mit dem Städte und Gemeinden einen Fahrplan für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung entwickeln.
Ziel ist es, spätestens bis 2045 (Bund) bzw. 2040 (Niedersachsen) die Wärmeversorgung klimaneutral zu gestalten.
Dabei wird untersucht, wo sich Wärmenetze sinnvoll ausbauen lassen und wo dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen oder Biomasseheizungen geeigneter sind.
Was ist die rechtliche Grundlage?
Die kommunale Wärmeplanung ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe. Rechtsgrundlage ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG), das am 01.01.2024 in Kraft getreten ist und in Landesrecht überführt wurde.
In Niedersachsen sind alle Kommunen zur Wärmeplanung verpflichtet. Für kleinere Kommunen gilt die Pflicht ab 01.01.2026.
Was sind die Inhalte einer kommunalen Wärmeplanung?
Eine Wärmeplanung umfasst insbesondere:
- eine Bestandsanalyse (Wärmebedarf und bestehende Infrastruktur),
- eine Potenzialanalyse (z. B. erneuerbare Wärmequellen),
- die Ausweisung geeigneter Gebiete für Wärmenetze oder dezentrale Versorgung,
- sowie mögliche Maßnahmen und Entwicklungspfade.
Wie ist der Stand der Wärmeplanung im Landkreis?
Zentrale Teile der Bestands- und Potenzialanalyse sowie erste Eignungsprüfungen wurden bereits kreisweit durchgeführt. Die Kommunen nutzen diese Grundlagen und erarbeiten ihre Wärmepläne mit eigenen Dienstleistern weiter.
Welche Informationen werden im Klimaportal angezeigt?
Nach Abschluss der Wärmeplanung stellen die Kommunen ausgewählte Inhalte öffentlich dar, z.B.:
- bestehende oder potenzielle Wärmenetzgebiete,
- Gebiete mit besonderem Einspar- oder Sanierungspotenzial.
Es werden nur zulässige, aggregierte Daten veröffentlicht. Der Datenschutz wird dabei vollständig eingehalten.
Welche Auswirkungen hat die Wärmeplanung auf Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer?
Die kommunale Wärmeplanung ist nicht rechtlich bindend und verpflichtet private Haushalte zunächst zu nichts.
Wenn jedoch durch einen Ratsbeschluss Wärmenetz- oder Wasserstoffnetzeignungsgebiete ausgewiesen werden, greift dort die 65-Prozent-Regelung des Gebäudeenergiegesetzes vorzeitig – allerdings mit Übergangsfristen.
Für alle anderen Gebäude gilt die 65-Prozent-Regelung ab Juli 2028.
Wie kann die 65-Prozent-Regelung erfüllt werden?
Mögliche Lösungen sind u. a.:
- Anschluss an ein Wärmenetz
- Einbau einer Wärmepumpe
- Solarthermie
- Biomasseheizungen
- Hybridlösungen
- Gasheizungen mit nachweislich erneuerbaren Gasen (z. B. Biomethan, Wasserstoff)
Bis wann dürfen fossile Heizungen betrieben werden?
- Heizungen, die vor 2024 eingebaut wurden, dürfen grundsätzlich bis 31.12.2044 betrieben werden (Ausnahmen bei sehr alten Kesseln).
- Neue Gasheizungen dürfen nur noch übergangsweise betrieben werden und müssen schrittweise steigende Anteile erneuerbarer Gase nutzen.
- Ab Juli 2028 müssen neu eingebaute Heizungen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen.
Welche Daten wurden für die Wärmeplanung erhoben?
Für das Klimaportal wurden solche Daten erhoben, die typischer Weise Teil der Bestands- und Potenzialanalyse der Wärmeplanung sind.
Bestandsanalyse: Aus den Daten des amtlichen Liegenschaftskatasters, aus oberflächlichen Laserscanbefliegungen, so genannten Level of Detail (LoD), den Zensus 2022 Daten und wissenschaftlichen Studien zum Gebäudebestand (IWU 2016) reale Modelle der Referenzgebäude aufgebaut. Für diese Gebäude wurde nach DIN 4108 (Wohngebäude) bzw. 18599 (Nichtwohngebäude) der Wärmebedarf auf gebäudescharfe Ebene berechnet. Darauffolgend sind die Verbrauchsdaten der leitungsgebundenen und der nicht-leitungsgebundenen Energieträger bei den zuständigen Stellen abgefragt und räumlich verortet worden, sodass die Wärmeplanungen der Kommunen sowohl die Wärmebedarfs- als auch die Wärmeverbrauchswerte einbeziehen können. Auch Schornsteinfegerdaten der Bezirksschornsteinfeger wurden erhoben. Darüber hinaus wurden verschiedene Daten zur Energieinfrastruktur erhoben und dargestellt: Gasnetze (Lage und Verlauf), Wärmenetze (Lage und Verlauf), Heizzentralen, Biogasanlagen, KWK-Anlagen, BHKWs, Bestands Windkraft- und Photovoltaikanlagen.
Potenzialanalyse: Die auch den Rechnern im Klimaportal zugrundeliegenden Analysen des Solarpotenzials und Geothermiepotenzials wurden für die Wärmeplanung übernommen. Darüber hinaus wurden die Potenziale für Biomasse, Gewässerwärme, Windpotenzial (nach WiNiePot) sowie Abwasserwärme erhoben. Die planungsverantwortlichen Stellen können diese nun in ihren Szenarien- und Maßnahmenentwicklungen für die zukünftige Wärmeversorgung einbeziehen.
An wen kann ich mich bei weiteren Fragen zur kommunalen Wärmeplanung wenden?
Landkreis Harburg
Herr O. Waltenrath
E-Mail: klimaschutz@lkharburg.de
Samtgemeinde Salzhausen
Bauamt der Samtgemeinde Salzhausen
E-Mail: bauen@rathaus-salzhausen.de
Hinweis: Anfragen werden bei Bedarf an die jeweils zuständigen Stellen weitergeleitet.
Weitere allgemeine Informationen zur kommunalen Wärmeplanung finden Sie außerdem auf den Seiten des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende (KWW).
Wo finde ich Beratung und weitere Informationen?
Eine unabhängige Energieberatung ist besonders vor einem Heizungswechsel empfehlenswert. Hinweise finden Sie im Bereich „Beratung“ im Klimaportal.
Weitere Informationen bieten u. a.:
- das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW),
- das Umweltbundesamt,
- das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
