„F.A.Q.‘s zu Solaranlagen“
Was ist der Unterschied zwischen Photovoltaik und Solarthermie?
Photovoltaik- und Solarthermieanlagen nutzen beide die Energie der Sonne, unterscheiden sich jedoch in ihrer Funktion: Während Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) mithilfe von Solarzellen elektrische Energie erzeugen, gewinnen Solarthermieanlagen über Solarkollektoren Wärme. Diese Wärme kann anschließend zum Heizen oder zur Warmwasserbereitung eingesetzt werden.
Welches sind die typischen Schritte zu meiner PV-Anlage?
1. Ergebnisse der automatisierten Solarpotenzialanalyse prüfen
Die automatische Analyse kann bei der Ermittlung geeigneter Dachflächen leichte Abweichungen aufweisen. So erfasst der Laserscanner kleinere Bauteile wie Lüftungsrohre möglicherweise nicht. Auch in die Dachfläche integrierte Dachfenster werden oft nicht erkannt, sodass die angegebenen Flächenwerte in Einzelfällen ungenau sein können. Zudem sollte berücksichtigt werden, dass die gewählte Fläche langfristig verschattungsfrei bleibt. Bäume und Gehölze können innerhalb von 20 Jahren deutlich wachsen und unerwartete Verschattungen verursachen. Gleiches gilt für Bauvorhaben in der Nachbarschaft, die erst künftig entstehen.
2. Fachberatung vor Ort
Nach dem Blick ins Klimaportal erhalten Sie eine erste Einschätzung zum Potenzial Ihres Daches. Eine Energieberatung kann Ihnen anschließend zeigen, ob und in welchem Umfang Ihr Dach tatsächlich für eine Solaranlage geeignet ist (siehe „Beratung“). Vor der Installation ist es wichtig, die Lebensdauer des Daches zu prüfen. Da Solaranlagen eine Laufzeit von mindestens 20 Jahren haben, sollte eine anstehende Dachsanierung unbedingt vor dem Einbau erfolgen. Nicht jede Dacheindeckung eignet sich für die Montage. Bei dachintegrierten Anlagen wird die Technik direkt in die Dachfläche eingebettet – das kann im entsprechenden Bereich Kosten einsparen.
3. Örtliche Bauvorschriften beachten
Ob eine Solaranlage genehmigungsfrei ist, regelt die jeweilige Bauordnung. Auf privaten Dach- und Fassadenflächen sind Anlagen meist genehmigungs- bzw. verfahrensfrei. Bei denkmalgeschützten Gebäuden oder Lagen innerhalb von Denkmal-, Erhaltungs-, Gestaltungs- oder Sanierungsgebieten ist jedoch eine Genehmigung erforderlich bzw. die entsprechenden Vorgaben müssen berücksichtigt werden. Auch Festsetzungen in Bebauungsplänen können den Bau von Solaranlagen einschränken. Bebauungspläne finden Sie unter anderem im Geoportal des Landkreises.
4. Fachbetrieb auswählen und Angebote einholen
In der Region stehen zahlreiche Fachfirmen für Beratung, Wirtschaftlichkeitsbewertung, Planung und Installation zur Verfügung. Wenn Sie sich für die Installation einer Solaranlage entschieden haben, sollten Sie mehrere detaillierte Angebote einholen. Vergleichen Sie diese sorgfältig und prüfen Sie sie auf Vollständigkeit. Bei Unsicherheiten kann eine unabhängige Energieberatung – z. B. über die Verbraucherzentrale Niedersachsen – helfen. Sind Sie beim Thema Stromspeicher unsicher, lassen Sie sich Angebote mit und ohne Speicher erstellen, um eine verlässliche Entscheidungsgrundlage zu haben.
5. Finanzierung klären
Wenn alle Kosten und der erwartete Jahresertrag durch die Angebote feststehen, gilt es zu prüfen, welcher Eigenanteil finanziert werden muss. Für die restlichen Kosten stehen z. B. günstige Kredite der KfW zur Verfügung. Wichtig: Vor Bewilligung des Kredits darf normalerweise nicht mit dem Vorhaben begonnen werden. Handelt es sich um eine Solarthermieanlage, kann zudem eine Förderung des BAFA infrage kommen. Die Förderbedingungen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ geben hier einen Überblick. Weitere Informationen finden Sie im „Fördermittel-Check“ auf der Startseite. Einige Kommunen im Landkreis bieten zudem eigene Förderprogramme für Solaranlagen an (siehe „Regionale Förderung“).
6. Auftrag vergeben
Achten Sie bei der Auftragsvergabe besonders auf die Zahlungsbedingungen und beziehen Sie sich stets auf das zugrunde liegende Angebot. Wenn Sie konkrete Termine für die Ausführung oder die späteste Inbetriebnahme vereinbart haben, sollten diese ebenso wie mögliche Konsequenzen bei Terminüberschreitungen schriftlich festgehalten sein. Lassen Sie sich eine schriftliche Auftragsbestätigung geben.
7. Anmeldung beim Netzbetreiber
Der Anschluss einer PV-Anlage an das öffentliche Netz muss beim zuständigen Netzbetreiber beantragt werden. Im Landkreis Harburg sind dies:
è Avacon Netz GmbH
è Stadtwerke Winsen
è EWE Netz GmbH
Der Netzbetreiber führt ggf. eine Netzverträglichkeitsprüfung durch – bei kleinen Dachanlagen verläuft diese in der Regel schnell und unkompliziert. Die Inbetriebnahme ist erst nach der Genehmigung erlaubt.
8. Inbetriebnahme der Anlage
Nach der Montage übernimmt der Fachbetrieb gemeinsam mit dem Energieversorger die Inbetriebnahme. Sie erhalten ein Protokoll, in dem u. a. der Zählerstand des Einspeisezählers dokumentiert wird. Außerdem muss die neue Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Dort werden unter anderem Leistung und Inbetriebnahme-Datum hinterlegt. Informieren Sie sich vorab über die benötigten Daten oder wenden Sie sich bei Fragen an den Installationsbetrieb.
9. Vergütung
Soll die Anlage in die Direktvermarktung gehen, müssen Sie dies aktiv beim Netzbetreiber anmelden. Er ist gesetzlich verpflichtet, den erzeugten Solarstrom abzunehmen und nach dem EEG zu vergüten. Hierfür wird ein entsprechender Vertrag abgeschlossen.
10. Versicherung und Steuer
Melden Sie Ihre Photovoltaikanlage Ihrer Gebäudeversicherung, damit sie z. B. bei Sturmschäden abgesichert ist. Eventuell ist sie bereits über die bestehende Versicherung abgedeckt – klären Sie dies mit Ihrem Versicherer. Auch in der Steuererklärung muss die Anlage berücksichtigt werden. Dies wirkt sich meist positiv aus und kann die Steuerlast senken. Eine steuerliche Beratung kann hier hilfreich sein.
Für wen und wie gilt die PV-Pflicht in Niedersachsen?
Nach § 32a der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) sind Bauherrinnen und Bauherren verpflichtet, Photovoltaikanlagen zu errichten, wenn
- die geeignete Dachfläche mindestens 50 m² beträgt,
- es sich um einen Neubau handelt (Bauantrag ab dem 01.01.2025),
- oder bei bestehenden Gebäuden eine umfassende Erneuerung oder Erweiterung der Dachfläche erfolgt.
In diesen Fällen sind mindestens 50 % der geeigneten Dachfläche mit einer PV-Anlage zu belegen.
Gesetzlich vorgesehene Ausnahmen können die Pflicht im Einzelfall einschränken oder entfallen lassen.
Weiterführende Informationen finden Sie bei der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN).
Lohnt sich eine Photovoltaikanlage trotz sinkender Einspeisevergütung?
Ja. Auch bei reduzierter Einspeisevergütung können Photovoltaikanlagen weiterhin wirtschaftlich betrieben werden.
Die Rentabilität steigt insbesondere durch:
- steigende Strompreise,
- einen hohen Eigenverbrauchsanteil des selbst erzeugten Stroms.
Je mehr Solarstrom direkt im Haushalt genutzt wird, desto größer ist der wirtschaftliche Vorteil.
Wie entwickeln sich die Preise für Solarmodule?
Die Preise für Photovoltaikanlagen sind in den vergangenen Jahren deutlich gesunken und haben aktuell ein relativ stabiles Niveau erreicht.
Zwar sinkt die EEG-Einspeisevergütung für neue Anlagen, gleichzeitig steigt jedoch der Marktwert von Solarstrom. Dieser liegt inzwischen teilweise über der gesetzlichen Vergütung.
Auch die Strombezugspreise sind in den letzten Jahren gestiegen, wodurch der selbst genutzte Solarstrom zusätzlich an Wert gewinnt.
Bitte beachten Sie, dass zukünftige Preisentwicklungen mit Unsicherheiten verbunden sind.
Gelten besondere Abstandsregeln für PV-Anlagen auf Reihen- und Doppelhäusern?
Früher waren bei Reihen- und Doppelhäusern Abstände zur Brandwand vorgeschrieben, was die Nutzung von Dachflächen einschränkte.
Durch eine Änderung der Niedersächsischen Bauordnung gilt nun:
- Bei Gebäuden mit einer Höhe von unter 7 Metern ist kein Abstand zur Brandschutzwand mehr erforderlich.
Detaillierte Informationen hierzu stellt ebenfalls die KEAN bereit.
Für wen lohnt sich eine Solarthermieanlage?
Solarthermieanlagen eignen sich sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude und können auf Hausdächern installiert werden.
Wirtschaftlich sinnvoll sind sie insbesondere für Haushalte mit drei bis vier Personen oder mehr, vor allem dann, wenn ein großer Teil des Warmwasserbedarfs solar gedeckt werden kann.
Wie groß sollte ein Pufferspeicher dimensioniert sein?
Die Größe des Pufferspeichers hängt davon ab, ob die Solarthermieanlage ausschließlich zur Warmwasserbereitung oder zusätzlich zur Heizungsunterstützung genutzt wird.
Als grober Richtwert gelten:
- ca. 60 Liter Speichervolumen pro Quadratmeter Kollektorfläche,
- empfohlene Mindestgrößen von bis zu 750 Litern, um Solarwärme sinnvoll zu speichern.
Für eine genaue Auslegung wird die Beratung durch einen Fachbetrieb empfohlen.
Wie viel CO₂ kann mit Solarthermie eingespart werden?
Ein Großteil des Energieverbrauchs privater Haushalte entfällt auf Heizung und Warmwasser, häufig noch auf Basis fossiler Brennstoffe.
Solarthermie kann hier einen wichtigen Beitrag leisten:
- Im Vergleich zur Gasheizung werden etwa 250 g CO₂ pro Kilowattstunde Nutzwärme eingespart.
- Gleichzeitig lassen sich die laufenden Heizkosten deutlich reduzieren.
Gibt es Systeme zur gleichzeitigen Erzeugung von Strom und Wärme?
Ja. Photovoltaisch-thermische Kollektoren (PVT) erzeugen sowohl Strom als auch Wärme aus Sonnenenergie. Diese Technik kann insbesondere bei begrenzter Dachfläche oder hohem Strom- und Wärmebedarf sinnvoll sein.
Da für PVT-Anlagen im Klimaportal derzeit kein eigener Ertrags- oder Wirtschaftlichkeitsrechner verfügbar ist, empfiehlt sich eine individuelle Energieberatung.
„F.A.Q.‘s zu Geothermie/ Erdwärme“
Was ist oberflächennahe Geothermie?
Geothermie – auch Erdwärme genannt – ist die unterhalb der Erdoberfläche gespeicherte Wärmeenergie. Mit zunehmender Tiefe steigt die Temperatur des Erdreichs kontinuierlich an. Diese Wärme kann zur Beheizung von Gebäuden, zur Warmwasserbereitung und in bestimmten Fällen auch zur Kühlung genutzt werden.
Bei der oberflächennahen Geothermie wird Wärme aus Tiefen von bis zu 400 Metern erschlossen. Mithilfe einer Wärmepumpe wird diese Umweltwärme auf ein für Gebäude nutzbares Temperaturniveau angehoben.
Ausführliche Informationen bietet der „Leitfaden Erdwärmenutzung in Niedersachsen“ des Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG).
Was sind Erdwärmesonden und Erdwärmekollektoren?
Erdwärmesonden
Erdwärmesonden werden senkrecht in Bohrlöchern im Untergrund installiert. Die erforderliche Sondenlänge hängt unter anderem ab von:
· den geologischen Eigenschaften des Bodens,
· dem Wärmebedarf des Gebäudes,
· der Effizienz der Wärmepumpe,
· den benötigten Vorlauftemperaturen des Heizsystems.
Üblicherweise liegen die Bohrtiefen – abhängig von rechtlichen, geologischen und technischen Rahmenbedingungen – zwischen 50 und 160 Metern.
Erdwärmekollektoren
Erdwärmekollektoren nutzen die im Boden gespeicherte Wärme aus Sonneneinstrahlung und Niederschlägen. Sie werden im Gegensatz zu Sonden horizontal in etwa 1 bis 2 Metern Tiefe verlegt und erreichen das Grundwasser in der Regel nicht.
Die Rohrleitungen werden dabei in Schleifen oder als sogenannte Kompaktabsorbermatten im Erdreich ausgelegt. Für diese Technik ist eine entsprechend große freie Grundstücksfläche erforderlich.
Welche Vorteile bietet die Nutzung von Erdwärme?
Die oberflächennahe Geothermie gewinnt zunehmend an Bedeutung, da sie im Gegensatz zu Wind- oder Solarenergie unabhängig von Wetter, Tages- und Jahreszeit nahezu dauerhaft verfügbar ist.
Vorteile im Überblick:
· umweltfreundliche und nachhaltige Energiequelle
· geeignet für Heizen, Warmwasser und Kühlen
· ganzjährig verfügbar
· geringer Flächenverbrauch
· keine relevante Geräuschentwicklung
· niedrige Betriebskosten
Wird die Nutzung von Erdwärme staatlich gefördert?
Ja. Die Nutzung von Erdwärme und Wärmepumpen wird im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie durch Programme der KfW gefördert.
Gefördert werden unter anderem:
· der Austausch fossiler Heizsysteme,
· der Einbau von Wärmepumpen in Neubauten und Bestandsgebäuden.
Beispielsweise können Erdwärmepumpen in Bestandsgebäuden über die BEG-Einzelmaßnahmen (BEG EM) mit bis zu 35 % gefördert werden.
Beim Austausch einer Ölheizung sind Fördersätze bis zu 45 % möglich. Zusätzlich können Bonusförderungen, z. B. ein Geschwindigkeitsbonus oder Härtefallzuschläge, hinzukommen.
Einen Überblick über aktuelle Förderprogramme bietet die Webseite der BEG.
Ist eine Erdwärmeheizung teurer als eine fossile Heizung?
Die Investitionskosten für Erdwärmeanlagen liegen zunächst höher als bei konventionellen Heizsystemen, da sowohl die Erschließung des Untergrunds als auch die Wärmepumpe berücksichtigt werden müssen.
Langfristig sind die Betriebskosten jedoch deutlich geringer. Durch steigende Preise für fossile Energieträger verkürzt sich zudem die Amortisationszeit. Staatliche Förderungen reduzieren die Anfangsinvestition zusätzlich.
Wie kann ich prüfen, ob bei meinem Grundstück Einschränkungen bestehen?
Für Erdwärmeanlagen bis zu einer Tiefe von 200 Metern können mögliche Einschränkungsgründe über die Geothermie-Rechner im Klimaportal Niedersachsen eingesehen werden.
Für größere Tiefen stehen Informationen im Niedersächsischen Bodeninformationssystem (NIBIS) sowie in kommunalen Wärmeplänen zur Verfügung, sofern diese bereits vorliegen.
Muss eine Erdwärmeanlage genehmigt werden?
Ob eine Genehmigung erforderlich ist, hängt von den örtlichen Gegebenheiten und der geplanten Anlagenausführung ab. In jedem Fall muss die Errichtung einer Erdwärmeanlage bei:
· der zuständigen Unteren Wasserbehörde (UWB) und
· dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
angezeigt werden.
Die Anzeige erfolgt in der Regel über den Online-Anzeiger des LBEG und wird meist durch den beauftragten Fachbetrieb übernommen. Dabei können Anzeige und ggf. erforderlicher Antrag kombiniert werden.
Bohrungen sind:
· mindestens einen Monat vor Beginn bei der UWB und
· zwei Wochen vor Beginn beim LBEG
anzuzeigen.
Nach Abschluss einer Bohrung sind die entsprechenden Fachdaten spätestens drei Monate nach Fertigstellung an die UWB und das LBEG zu übermitteln. In Wasserschutzgebieten gelten grundsätzlich strengere Vorgaben. Hier ist immer eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Verursacht eine Erdwärmeanlage Lärm?
Erdwärmepumpen arbeiten sehr leise und verursachen in der Regel keine störenden Geräusche. Sie werden meist im Gebäudeinneren (z. B. Keller oder Technikraum) installiert. Voraussetzung ist eine fachgerechte Installation und regelmäßige Wartung.
Im Vergleich dazu können Luft-Wärmepumpen durch Ventilatoren höhere Geräuschemissionen erzeugen, was insbesondere auf kleinen Grundstücken relevant sein kann.
Kann Erdwärme mit einer Solaranlage kombiniert werden?
Ja. Erdwärmesysteme lassen sich sehr gut mit Photovoltaik- und Solarthermieanlagen kombinieren. Der selbst erzeugte Solarstrom kann direkt für den Betrieb der Wärmepumpe genutzt werden. Ein Stromspeicher kann den Eigenverbrauch zusätzlich erhöhen.
Auch die Kombination mit Solarthermie ist möglich – entweder zur direkten Unterstützung von Heizung und Warmwasser oder zur Effizienzsteigerung der Wärmepumpe.
Hinweis: Solche Hybridsysteme sind technisch anspruchsvoll und sollten sorgfältig geplant und abgestimmt werden.
Ist mit Erdwärme auch Kühlung möglich?
Mit oberflächennahen Geothermieanlagen können Gebäude nicht nur beheizt, sondern auch gekühlt werden. Dabei wird der Untergrund als Wärmesenke genutzt.
Man unterscheidet:
· direkte Kühlung (ohne Kältemaschine),
· indirekte Kühlung über eine Wärmepumpe,
· oder eine Kombination beider Verfahren.
Besonders Erdwärmesonden eignen sich gut für die Kühlung. Der Untergrund wird im Winter als Wärmequelle genutzt und im Sommer durch die Kühlung wieder regeneriert.
Wie viele Bohrungen sind für Erdwärmesonden erforderlich?
Die Anzahl und Tiefe der Bohrungen richten sich vor allem nach:
· dem Wärmebedarf des Gebäudes,
· den geologischen Eigenschaften des Untergrunds,
· dem Vorhandensein von Grundwasser.
In der Praxis liegen die Bohrtiefen meist zwischen 40 und 160 Metern.
